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Investitionszuschuss

Hier findest du alle Fragen und Antworten rund um das Thema Investitionszuschuss.
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Die Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES), häufig auch als Investitionszuschuss bezeichnet, sind eine Förderung des Jobcenters, um Arbeitslose und Arbeitssuchende auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Dieser Zuschuss richtet sich an Menschen, die sich vom Bürgergeld unabhängig machen möchten und dafür einmalige Investitionen benötigen – wie z. B. für Geschäftsausstattung, Werkzeuge oder Marketingmaterialien.

Um den Investitionszuschuss (LES) zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist arbeitslos oder arbeitssuchend und beziehst Bürgergeld.
  • Du planst eine selbstständige Tätigkeit, die dich langfristig unabhängig vom Jobcenter machen soll.

Deine Geschäftsidee muss als wirtschaftlich tragfähig gelten – das heißt, sie sollte nachweislich das Potenzial haben, langfristig Einkommen zu generieren.

Damit der Zuschuss gewährt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen von erfüllt werden:

  • Bezug von Bürgergeld
  • Keine Insolvenz
  • es besteht keine andere Möglichkeit, die Existenzgründung zu finanzieren und das kann z.B. durch eine Ablehnung der Bank nachgewiesen werden
  • die wirtschaftliche Tragfähigkeit der unternehmerischen Tätigkeit muss nachgewiesen werden.
  • eine Hilfebedürftigkeit kann mit dem Investitionszuschuss innerhalb einer gewissen Zeit überwunden oder verringert werden
  • es werden Sachmittel für die unternehmerische Tätigkeit benötigt

Damit das Jobcenter den Zuschuss bewilligt, muss dein Vorhaben tragfähig und erfolgversprechend sein.

Folgende Schritte können dir bei der Beantragung helfen:

  • Businessplan erstellen: Ein Businessplan ist entscheidend, um die Realisierbarkeit und Rentabilität deines Unternehmens darzulegen. Er enthält Angaben zu Marktanalyse, Finanzplanung und Zielgruppen.
  • Nachweis deiner Qualifikationen: Zeige, dass du die fachlichen und unternehmerischen Fähigkeiten für die Selbstständigkeit mitbringst.
  • Beratungsgespräche nutzen: Das Jobcenter unterstützt oft Beratungen für Gründungsinteressierte, um die Planung zu optimieren und Anforderungen zu klären.

Der Investitionszuschuss dient dazu, einmalige Kosten zu decken, die für den Start deiner Selbstständigkeit notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise:

Mögliche Sachgüter:

  • Computer, Software, Telefon,
  • Büromöbel,
  • Marketingmaßnahmen (zum Beispiel eine Homepage oder Werbung),
  • Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge oder
  • Kaution für Gewerberäume

Hinweis: Der Fachbegriff für diese Anschaffungen ist „Betriebsinvestitionen“.

Keine finanzielle Unterstützung gewähren wir für laufende Betriebskosten, wie zum Beispiel …

  • Löhne
  • Mietkosten
  • Telefonrechnungen
  • Wartungen

Unzulässig ist, bereits abgeschlossene Vorhaben nachzufinanzieren oder umzuschulden.

Es ist wichtig, vor der Beantragung alle notwendigen Ausgaben genau aufzulisten und in deinem Businessplan darzulegen, da das Jobcenter die Zuschüsse nur für nachvollziehbare und begründete Anschaffungen gewährt.

Die Höhe des Investitionszuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach den tatsächlichen Erfordernissen deines Unternehmens. Das Jobcenter prüft die geplanten Anschaffungen und entscheidet, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Pauschale Summen gibt es nicht – es wird eine Fall-zu-Fall-Bewilligung vorgenommen, die auf deinem individuellen Bedarf und den geplanten Kosten basiert, aber max. 5.000,00 €.

Damit das Jobcenter den gestellten Antrag bearbeitet, müssen die Antragsunterlagen vollständig sein.

  1. Antrag auf LES
  2. Fachkundige Stellungnahme
  3. Deminimis-Erklärung
  4. Finanzplan über 36 Monate
  5. Businessplan-Text
  6. Lebenslauf
  7. Steuerliche Anmeldung/Gewerbeanmeldung/Handwerksanmeldung
  8. Teilnahmezertifikat an einem Existenzgründer-Seminar
  9. Angebote der betriebsnotwendigen Investitionen
  10. Verträge optional (Gesellschaftsvertrag, Mietvertrag etc.)
  11. Absage der Banken (mind. 2)

Sonstige individuelle Unterlagen, die das Jobcenter anfordern kann

Ja, es ist möglich, das Einstiegsgeld und LES gemeinsam zu beantragen, sofern die Förderung der Selbstständigkeit als nachhaltig eingestuft wird. Das Einstiegsgeld sichert dir während der Anfangsphase ein regelmäßiges Einkommen, während der Investitionszuschuss dir bei notwendigen Anschaffungen hilft.

Nein, der Investitionszuschuss zählt nicht als Einkommen und wird daher nicht auf dein Bürgergeld angerechnet. LES ist eine zweckgebundene Leistung, die ausschließlich für die Förderung der Selbstständigkeit vorgesehen ist und daher dein Bürgergeld nicht beeinflusst.

Falls deine Selbstständigkeit scheitert und du wieder Bürgergeld beziehen musst, musst du den Investitionszuschuss nicht zurückzahlen. LES ist eine nicht rückzahlbare Unterstützung, solange die bewilligten Gelder für die angegebenen Zwecke verwendet wurden.

Tipp: Ein gut vorbereiteter Businessplan und eine klare Kostenaufstellung sind entscheidend, um das Jobcenter von deiner Geschäftsidee zu überzeugen. Nutze auch professionelle Angebote wie ein durch den AVGS gefördertes Gründungscoaching (verlinken ACGS Coaching), um deine Selbstständigkeit gezielt aufzubauen und deine Chancen auf Erfolg zu steigern.

Mit den Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES) und einer guten Planung kann deine Existenzgründung zu einem erfolgreichen Schritt in die Zukunft werden!

 

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