Von der Gründung zum Erfolg – gemeinsam stark!
Wenn du beim Jobcenter gemeldet bist und Interesse daran hast, dich selbstständig zu machen, kann das Einstiegsgeld eine wertvolle Unterstützung auf deinem Weg in die Unabhängigkeit sein. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Einstiegsgeld und geben dir hilfreiche Tipps, wie du mit Unterstützung des Jobcenters erfolgreich durchstarten kannst.
Einstiegsgeld ist eine finanzielle Förderung des Jobcenters, die arbeitssuchende Menschen beim Schritt in die Selbstständigkeit unterstützt. Das Ziel ist, dich bei deiner Existenzgründung zu begleiten und langfristig unabhängig vom Jobcenter zu machen. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Bürgergeld und hilft dir dabei, in der Anfangsphase deiner Selbstständigkeit finanziell über die Runden zu kommen.
Um Einstiegsgeld beantragen zu können, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Damit dein Antrag auf Einstiegsgeld bewilligt wird, muss dein Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sein. Dazu solltest du folgende Schritte unternehmen:
Die Höhe des Einstiegsgeldes wird individuell berechnet. Der Grundbetrag liegt bei 50 % des Regelsatzes (2024 etwa 240 € monatlich). Zusätzlich kann der Betrag erhöht werden, je nach:
Es gibt zwei Varianten zur Bemessung des Einstiegsgeldes:
Die Höhe und Bemessung deines Einstieggeldes muss immer schriftlich begründet werden.
Das Einstiegsgeld kann für bis zu 24 Monate bewilligt werden. Die genaue Dauer richtet sich nach dem Fortschritt deiner Selbstständigkeit und den Vereinbarungen mit dem Jobcenter. Häufig wird das Einstiegsgeld in Zeitabschnitten (z. B. sechs Monate) bewilligt, nach denen das Jobcenter den Fortschritt überprüft.
Das Einstieggeld ist genau wie der AVGS-Gutschein eine Ermessensleistung, das heißt, es liegt im Ermessen der Sachbearbeitung, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird. Bei einer Ablehnung muss aber eine schriftliche Begründung vorgelegt werden.
Ja, neben dem Einstiegsgeld können weitere Förderungen infrage kommen, wie z. B.:
Sprich hierzu mit deinem Jobcenter oder einer Gründungsberatungsstelle, die dich umfassend über weitere Optionen informieren kann.
Das Einstiegsgeld zählt nicht als Einkommen im Sinne des Bürgergeldes und wird daher nicht auf deinen Regelsatz angerechnet. Es stellt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dar, die dir neben deinen Bürgergeld-Leistungen zur Verfügung steht.
Als Bezieher:in von Einstiegsgeld sind Existenzgründer grundsätzlich durch den Bezug von ALG 2 über das Jobcenter sozialversichert und müssen daher keine eigenen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Falls deine Selbstständigkeit nicht den gewünschten Erfolg bringt und du wieder Bürgergeld beantragen musst, entstehen keine Rückzahlungsverpflichtungen für das bereits erhaltene Einstiegsgeld. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Da das Einstiegsgeld als Zuschuss erfolgt, wird es nicht als Einkommen erfasst und nicht steuerlich angerechnet.
Ob Existenzgründer das Einstiegsgeld erhalten, liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters des Jobcenters. Daher kann es auch passieren, dass der Einstiegsgeld-Antrag abgelehnt wird. Tritt dieser Fall ein, ist es sinnvoll, zunächst Ruhe zu bewahren und schnellstmöglich Widerspruch einzulegen. Hierfür haben Existenzgründer vier Wochen Zeit.
Tipp: Nutze das Angebot des Jobcenters und hole dir professionelle Hilfe bei der Gründung. Eine gute Planung und fachliche Beratung sind oft der Schlüssel zum Erfolg.
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