Von der Gründung zum Erfolg – gemeinsam stark!

AVGS beantragen: typische Mythen und wie du souverän damit umgehst 

In dieser Podcastfolge sprechen Aline Pelzer und Marie Lüdtke über typische Missverständnisse rund um den AVGS-Gutschein – und wie du dich gut auf Gespräche mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorbereitest. Statt Frust oder Vorurteile geht es darum, wie du deine Chancen auf ein gefördertes Gründungscoaching aktiv verbessern kannst.

In dieser Folge des Gründungspodcasts Startklar erfährst du

  • was du tun kannst, wenn dir gesagt wird, dass es keinen AVGS gibt
  • wie du dich auf das Gespräch mit deiner Sachbearbeitung vorbereitest, um Missverständnisse zu vermeiden
  • welche typischen Hürden beim AVGS-Antrag auftreten
  • wie du souverän deinen AVGS-Gutschein beantragst

Typische Hürden beim AVGS und wie du damit umgehst

Der Weg zum AVGS-Gutschein kann sich unterschiedlich gestalten – je nachdem, bei welcher Agentur du vorsprichst und wie dein:e Sachbearbeiter:in aufgestellt ist. Umso wichtiger ist es, typische Stolpersteine zu kennen, bevor du ins Gespräch gehst. 

Hürde 1: „Bei uns gibts keinen AVGS”

Ein häufiger Mythos, mit dem viele Gründungsinteressierte konfrontiert werden: Die Aussage, dass es bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter keinen AVGS-Gutschein gebe oder dass dieser nur für bestimmte Regionen oder Fälle verfügbar sei. Das stimmt nicht.

Aline Pelzer stellt klar: „Diesen AVGS gibt es deutschlandweit – bei jeder Agentur für Arbeit und auch bei jedem Jobcenter. Nur: Es besteht kein Rechtsanspruch. Der Gutschein wird im Ermessen der Sachbearbeitung vergeben.“ Genau darin liegt die Herausforderung: Nicht jeder Sachbearbeitende kennt alle Optionen oder die fachlichen Details eines Gründungscoachings. „Manche haben einfach nicht den vollen Überblick über die Förderstruktur. Das ist selten böse gemeint, aber führt zu Fehlinformationen“, sagt Aline.

Unser Tipp: Lass dich nicht mit einer mündlichen Absage abwimmeln. „Du hast zwar keinen Anspruch auf den Gutschein – aber du hast einen Anspruch auf eine schriftliche Begründung. Und mit dieser kannst du dann auch Widerspruch einlegen.“

Hürde 2: „Der AVGS umfasst nur 10 oder 30 Unterrichtseinheiten“

Einer der häufigsten Mythen ist die Aussage, dass ein AVGS grundsätzlich nur 10 oder 30 Unterrichtseinheiten beinhaltet. Auch das ist schlicht falsch.

„Bei uns im gründungs.center sind AVGS-Coachings mit bis zu 120 Unterrichtseinheiten zugelassen – und das ist auch nötig, wenn du wirklich gut vorbereitet starten willst“, erklärt Aline Pelzer.

Die Anzahl der Unterrichtseinheiten hängt vom Umfang des Coachingangebots ab und nicht von einer willkürlich festgelegten Obergrenze. Wenn dir also gesagt wird, dass es grundsätzlich nur 30 Einheiten gebe, dann solltest du freundlich, aber bestimmt nachhaken.

Hürde 3: „Bevor du ein AVGS bekommst, musst du erst andere Angebote wahrnehmen“

Manche Agenturen erwarten, dass du zunächst kostenlose Angebote nutzt – zum Beispiel IHK-Seminare oder interne Existenzgründerkurse.

„Solange du Zeit hast, ist das gar kein Problem – es kann dir sogar helfen“, sagt Aline. Wichtig: Diese Angebote ersetzen kein individuelles Coaching, sondern können ein Zwischenschritt sein, der deine Chancen auf den AVGS sogar verbessert.

Unser Tipp: Hol dir eine Teilnahmebescheinigung und nutze sie später zur Argumentation beim AVGS-Antrag.

Hürde 4: „Nur bestimmte Bildungsträger werden akzeptiert“

Einige Sachbearbeitende vermitteln den Eindruck, dass man sich den Bildungsträger nicht selbst aussuchen könne. Stattdessen wird auf eine interne Liste oder bekannte Anbieter verwiesen.

Das stimmt so nicht. „Solange ein Träger zertifiziert ist – wie das gründungs.center –, kann man sich diesen selbst aussuchen“, betont Aline. Lass dich also nicht verunsichern, wenn du bereits einen Wunschcoach oder Anbieter hast.

Hürde 5: „Wenn du den AVGS willst, musst du dich abmelden“

Der härteste Mythos aus der Karriere von Aline Pelzer als Gründungscoachin: Einem jungen Gründer wurde gesagt, er müsse sich abmelden, wenn er den AVGS bekommen wolle – und seine Krankenversicherung selbst zahlen, ohne Arbeitslosengeld.

„Das ist absolut unzulässig“, stellt Aline klar. Wer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat auch Anspruch auf Leistungen. Natürlich muss man sich weiter bewerben oder die Gründung aktiv vorbereiten. Aber sich abzumelden, nur um vielleicht eine Förderung zu erhalten, ist nicht nötig und auch nicht zielführend.

Hürde 6: „Mit Vollmacht geht alles einfacher“

Manche überlegen, dem Bildungsträger eine Vollmacht zu geben, damit dieser das Gespräch übernimmt. Klingt effizient – ist es aber nicht.

„Wir haben das ausprobiert – und es hat leider eher Nachteile gebracht“, berichtet Aline. Der Zugang zum Onlineportal wird gesperrt, direkte Kommunikation erschwert – und du verlierst selbst den Überblick.

Alines Empfehlung: „Besser, wir bereiten dich gemeinsam gut vor – dann kannst du selbstbestimmt auftreten und überzeugst aus eigener Kraft.“

Gute Vorbereitung schlägt Unsicherheit – so überzeugst du im Gespräch

Ein gut vorbereitetes Gespräch ist der Schlüssel. Wer selbstbewusst und strukturiert auftritt, hat deutlich bessere Chancen, den AVGS zu erhalten. „Die meisten Sachbearbeitungen sind froh, wenn jemand kommt und sagt: Ich habe einen Plan“, berichtet Aline aus ihrer Erfahrung.

Das bedeutet konkret: Du solltest wissen, mit welcher Idee du gründen willst, wie dein zeitlicher Plan aussieht und welche Unterstützung du dir wünschst. Am besten bringst du auch gleich eine Bildungsempfehlung mit – also eine schriftliche Einschätzung eines zertifizierten Bildungsträgers, warum ein Gründungscoaching für dich sinnvoll ist.

„Ich sage immer: Bereite dich gut vor, sei klar in deinen Aussagen und tritt selbstsicher auf. Du willst gründen – das ist dein Weg. Zeig das auch“, empfiehlt Aline.

Am besten bringst du zu deinem Termin mit der Sachbearbeitung direkt mit:

  • eine klare Gründungsidee
  • einen Plan mit Gründungsdatum
  • eine Bildungsempfehlung vom gründungs.center
  • den vorausgefüllten Antrag (bekommst du ebenfalls bei uns)


Zeig, dass du dich informiert hast und Unterstützung suchst – nicht eine „Ausrede“, um dem Arbeitsmarkt zu entgehen. Genau das überzeugt.

Wenn du bereits eine Ablehnung erhalten hast, ist das noch kein Grund aufzugeben. „Wir unterstützen dich auch bei einem Widerspruch. Es gibt viele Wege – wichtig ist, dass du dir Unterstützung holst und dranbleibst“, ermutigt Aline.

Souverän gründen mit Unterstützung vom gründungs.center

Du willst den AVGS beantragen – bist dir aber unsicher, wie du das Gespräch führen sollst? Dann haben wir gleich zwei Angebote für dich:

Kostenloses Beratungsgespräch

Lass uns gemeinsam deine Situation anschauen. Du bekommst eine individuelle Bildungsempfehlung und alle Unterlagen, die du brauchst:

AVGS-Argumentationshilfe per Mail 

Trag dich in unseren Newsletter ein und sichere dir als Erste:r den Early Access zur neuen Argumentationshilfe inkl. Checkliste, Gesprächsleitfaden und Beispielformulierungen: 

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.

Weitere interessante Inhalte

Termin mit Andreas vereinbaren

Termin mit Aline vereinbaren

Anfrage versenden

Fülle das Formular aus und wir setzen uns umgehend mit dir in Verbindung.

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.